Lastenfahrräder fördern in Sachsen - Was ist möglich, was ist nötig?

Du willst dir ein E-Lastenrad in Sachsen zulegen, um Teil der modernen Mobilitätsbewegung zu werden? Dann sichere dir jetzt deinen Zuschuss und spare bares Geld.

Das Problem ist bekannt: Die Straßen in den Städten sind verstopft, Parkplätze sind rar und die Luftqualität leidet unter den ständigen Staus. Dass sich etwas ändern muss, ist klar. Das haben auch der Staat und die Bundesländer und andere Organisationen erkannt. Im Freistaat Sachsen sind viele nachhaltige Transportalternativen förderfähig. Vor allem für Unternehmen sind Lastenfahrräder eine echte Alternative zum PKW oder Transporter – sie fahren auf Radwegen am Autoverkehr vorbei, sind nachhaltig und deutlich günstiger im täglichen Einsatz. Deswegen gibt es in Sachsen auch eine Förderung für Lastenräder. Wir haben alle Details für euch zusammengetragen.

Lastenräder in Sachsen – was genau wird gefördert?

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LaSuV) fördert in der Wirtschaft genutzte Lastenpedelecs und -fahrräder, um mit dem sogenannten Last-Mile-Programm möglichst viel Transportvolumen mit Lastenrädern zu bewegen. Das Förderprogramm gilt für die Anschaffung von neuen Lastenrädern mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h und einer Nenndauerleistung von bis maximal 250 Watt – also für „normale“ E-Bikes / Pedelecs und nicht für S-Pedelecs (E-Bikes, deren Motor den Fahrer bis 45 km/h unterstützt). Das Lastenfahrrad muss mindestens 40 Kilogramm Ladung (zuzüglich der Fahrer*in) laden können – Räder, die mehr als 150 Kilogramm (ebenfalls zuzüglich Fahrer*in-Gewicht) und einem Transportvolumen von mehr als einem Kubikmeter werden ausdrücklich nicht gefördert – ebenso wenig wie gebrauchte Räder oder Prototypen. Alle Ca Go Modelle sind in Sachsen nach dem Inhalt dieser Richtlinien für die Förderung zugelassen.
 

Lastenrad Förderung

Wie hoch ist die Förderung in Sachsen, welche Regeln gibt es?

Dein neues Lastenrad wird mit einem Festbetrag-Zuschuss unterstützt. Du erhältst 500 Euro für ein Lastenrad ohne Motor und 1.500 Euro für ein Lastenpedelec. Dabei gibt es einige weitere Voraussetzungen:

Wer kann in Sachsen einen Antrag stellen?

Privatpersonen können leider zu diesem Zeitpunkt keinen Antrag auf Förderung stellen, da es sich um eine Wirtschaftsförderung handelt. Viele Unternehmen und Organisationen können allerdings von dieser Förderung profitieren. Im Detail sind dies die folgenden:

  • Kleinstunternehmer*innen
  • Kleine und mittlere Unternehmen, auch als KMU bekannt
  • eingetragene Vereine mit Sitz in Sachsen
  • nichtrechtsfähige gemeinnützige Vereine
  • freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe
  • Kommunen nach der Definition der Sächsischen Gemeindeordnung
  • Zweckverbände, die im Freistaat Sachsen tätig sind

Nicht zugelassen für die Förderung sind – wie bereits erwähnt – Privatpersonen und politische Parteien.

FS200 Vario

Wie du einen Antrag stellst

Ob du nun ein flexibles schnelles Ca Go CS200-Lieferrad für die Innenstadt von Leipzig brauchst, oder ob du mit dem Ca Go FS200 Vario dein Handwerksequipment in den Speckgürtel von Chemnitz bringen möchtest – um deine Förderung zu erhalten musst du zuerst einen Antrag stellen. Das funktioniert wie folgt:

 

Wie du siehst, ist es relativ einfach, einen Förderantrag für den Kauf eines Lastenpedelecs in Sachsen zu stellen. Die Förderung hilft, die Anschaffungskosten zu senken und gibt dir damit mehr Raum für weitere Investitionen. Schau dich gern bei Ca Go Bike um, suche dir das Rad heraus, das für dein Unternehmen am besten geeignet ist, und starte deine Reise als modernes, nachhaltiges Unternehmen, das keinen Stau und keine Parkplatznot mehr zu fürchten braucht.

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