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Lastenrad Förderung

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert jedes Jahr den Kauf von Lastenfahrrädern für Unternehmen.

Wir fassen die Details für dich zusammen.

Förderprogramme im Überblick

Das BAFA fördert im Jahr 2026 ausschließlich private Unternehmen und Genossenschaften. Dabei spielt die Rechtsform des Unternehmens und die Art der Tätigkeit keine Rolle. Auch freiberuflich tätige Personen sind förderberechtigt. 

Privatpersonen, Vereine oder Gebietskörperschaften wie Kommunen, Stadt- und Landkreise sowie deren Einrichtungen können diese Förderung nicht in Anspruch nehmen. Es gibt aber eine Reihe an Förderprogrammen, die auch diese Personen und Institutionen abdecken.

Welche Cargobikes werden gefördert?

Es werden nicht alle Fahrräder gefördert, stattdessen hat das BAFA eine Reihe von Regeln festgelegt. 

Gefördert werden Lastenräder (und Lastenanhänger) mit elektrischer Antriebsunterstützung, die für den fahrradgebundenen Lastenverkehr geeignet sind.

 Das BAFA definiert förderfähige E-Lastenfahrräder wie folgt:

  • Die Transportmöglichkeiten (z.B. Ladefläche) des Cargobikes müssen unlösbar mit diesem verbunden sein.
  • Sie müssen mehr Transportvolumen verfügen als ein herkömmliches Fahrrad.
  • Die Lastenräder müssen ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm aufweisen.
  • Die Nennleistung des Elektromotors darf höchstens 250 Watt betragen.
  • Es muss sich um ein klassisches E-Bike handeln: Die Fahrunterstützung muss sich bei wachsender Geschwindigkeit fortschreitend verringern und spätestens bei 25 km/h oder ausbleibenden Pedale treten aussetzen.
  • Das Cargobike muss serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein.

Diese Kriterien treffen auf die meisten Ca Go Modelle zu. Eine Liste aller förderfähigen E-Lastenräder findest du hier.

Liste förderfähiger Lastenräder herunterladen ➔

Welche Cargobikes werden nicht gefördert?

Nicht gefördert werden S-Lasten-Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h, sowie E-Bikes mit einem ausschließlich elektrischen Antrieb, der auch ohne Pedalieren auf mehr als 6 km/h beschleunigen kann. Ebenfalls nicht förderfähig sind:

  • Räder, die für den Personentransport gebaut sind, wie beispielsweise Rikschas.
  • Cargobikes, die für private Einsatzzwecke, wie Einkäufe, Kindertransport oder den Arbeitsweg angeschafft werden.
  • Lastenräder, die als Verkaufsstand genutzt werden, beispielsweise für den Getränkeverkauf oder als dauerhafter Werbe- oder Informationsstand.
  • Räder, die nicht gekauft, sondern geleast oder gemietet werden.
  • Cargobikes, die für den Einsatz in einem Sharing-Dienst gekauft werden.
  • Gebrauchte, nicht fabrikneue Räder.
  • Cargobikes, die nachträglich mit einem E-Motor ausgerüstet wurden.

Wie hoch ist die Förderung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährt die Lastenradförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Dabei werden bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten bis maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad gefördert.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der Antrag auf Förderung muss eingereicht werden, bevor das Lastenrad angeschafft wird. Vor dem Antrag darf lediglich ein Angebot eingeholt werden, Bestellbestätigungen oder Rechnungen mit einem Datum vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides von der BAFA führen dazu, dass der Antrag abgelehnt, beziehungsweise die Fördersumme zurückgefordert wird.

Die Förderanträge können ab dem 1. Oktober 2024 eingereicht werden. Der genaue Ablauf des Antrages ist im BAFA-Merkblatt beschrieben. Du musst für deinen Antrag folgende Dokumente vorlegen:

  • Ein aktuelles Angebot (kannst du bei uns auf jeder Produktseite downloaden).
  • Eine Projektbeschreibung, die genaue Angaben zum Einsatzzweck des Rades macht.
  • Einen Nachweis zur Gewerbe- oder freiberuflichen Tätigkeit, wie
    Gewerbeanmeldung, eine Zuweisung der Umsatzsteuernummer oder eine Bestätigung des Steuerberaters.
  • Ein Produktdatenblatt des Lastenrades. Dies ist nur notwendig, wenn das Modell nicht in der Liste der förderfähigen Modelle enthalten ist. Ein Beispiel wäre das neue Ca Go CS70 – ein förderfähiges Rad, das aber dieses Jahr noch nicht in der Liste auftaucht.

Wird dem Antrag stattgegeben, erhältst du einen Zuwendungsbescheid. Wenn dieser vorliegt, kannst du das neue Lastenrad für dein Unternehmen anschaffen.

Alle förderbaren Modelle