Lastenrad Förderung Brandenburg – wie wird ein Lastenfahrrad in Brandenburg gefördert?

Du willst dir ein E-Lastenrad in Brandenburg zulegen, um Teil der modernen Mobilitätsbewegung zu werden? Dann sichere dir jetzt deinen Zuschuss und spare bares Geld.

Du interessierst dich für die Förderung deines neuen E-Lastenrads in Brandenburg? Als Experten für Lastenräder helfen wir dir, die passende Förderung zu finden.

 

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Die Förderung von Lastenrädern richtet sich an verschiedene Gruppen:

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst die Anschaffung und Inbetriebnahme folgender Radtypen:

  • fabrikneue Lastenfahrräder mit und ohne elektrischen Hilfsmotor einschließlich Fahrradcomputer
  • mit einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm
  • Bauweise einspurig oder mehrspurig
  • zum Transport von Waren, Material und/oder Personen
  • zur betrieblichen Nutzung vorrangig im Gebiet des Bundeslandes Brandenburg

Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden weitere mit dem Lastenfahrrad im Zusammenhang stehende Ausgaben, wie beispielsweise Sonderausstattungen, Versand und Beratungs- oder Versicherungsleistungen. Gebrauchte Lastenfahrräder sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.

Lastenrad Förderung

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderhöhe beträgt:

Wichtig: Im Fall einer kostenfreien Ausleihe der Lastenfahrräder beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent des Kaufpreises.

Wo kannst du die Förderung beantragen?

Alle relevanten Informationen zur Förderung findest du auf der Webseite der Bewilligungsbehörde.

Wie läuft die Förderung ab?

Die Förderung kann momentan leider nicht mehr beantragt werden. Eine Entscheidung über die weitere Bewilligung von neuen Mitteln ist etwa ab Mai 2024 zu erwarten.

  1. Der Antrag auf Förderung kann beim Land Brandenburg gestellt werden. Der Antrag muss vor dem Kauf des Lastenrads erfolgen.
  2. Dem Antrag müssen verschiedene Unterlagen beigefügt werden, darunter ein vollständig ausgefüllter Zuwendungsantrag, Angaben zur geplanten Anzahl der Lastenfahrräder, Produktdatenblätter und weitere Dokumente
  3.  Nach Einreichung des Antrags erhältst du eine Eingangsbestätigung und Informationen über die mögliche Aufnahme in das Förderprogramm. 
    Wichtig: Warte mit dem Kauf oder der Bestellung des Lastenrads auf jeden Fall, bis du den offiziellen Bewilligungsbescheid erhalten hast.
  4. Bei einer Zusage erhältst du den offiziellen Bewilligungsbescheid. Anschließend kannst du das (E-)Lastenfahrrad kaufen und die Mittel beantragen. 
  5. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids kannst du das (E-)Lastenfahrrad kaufen und die Mittel beantragen. Fülle dafür das entsprechende Formular aus und lege die erforderlichen Unterlagen bei. 
  6. Nach Lieferung des Lastenrads füllst du das Formular Verwendungsnachweis aus und reichst es zusammen mit Fotos des Lastenrads ein.
FS200 Vario

Weitere Informationen:

Hier findest du die Richtlinie des Landes Brandenburg zur Förderung.

Für noch mehr Informationen zur Förderung von Lastenfahrrädern kannst du unser Ca Go Magazin besuchen.

Siehe unsere Produktübersicht für eine Auswahl an geeigneten Lastenrädern.

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