Förderung in Baden-Württemberg - E-Lastenräder staatlich finanzieren

Du willst dir ein E-Lastenrad in Baden-Württemberg zulegen, um Teil der modernen Mobilitätsbewegung zu werden? Dann sichere dir jetzt deinen Zuschuss und spare bares Geld.

In Zeiten von verstopften Straßen, knappen Parkplätzen und immer stärkeren Einschränkungen durch Klimaschutz-Vorgaben ist der Kauf eines Lastenrades für viele Unternehmen und Organisationen eine echte Alternative. Das gilt natürlich auch für Baden-Wuerttemberg (BW). Die großen Städte, wie Mannheim oder Karlsruhe haben vor allem im Sommer Probleme mit der Luftqualität und die Landeshauptstadt Stuttgart galt lange als Hochburg der Feinstaubbelastung. Glücklicherweise konnte die Belastung durch Einschränkungen im Verkehr und die Förderung von Elektromobilität deutlich gesenkt werden. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg unterstützt darum auch die Anschaffung von einem Lastenfahrrad.

Was genau wird gefördert?

In Baden-Württemberg wird der Kauf oder das Leasing von neuen E-Lastenrädern und Elektroanhängern aus den EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder mit einer Maximal-Geschwindigkeit von 25 km/h gefördert. Die Fahrräder müssen für den Transport von Waren, Material oder Personentransport eingesetzt werden und eine gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Aufgabe wahrnehmen. Alle Ca Go Lastenräder fallen unter diese Kategorie und sind damit grundsätzlich für eine Förderung zulässig.

Lastenrad Förderung

Wie hoch ist die Förderung in Baden-Württemberg?

Die Höhe der Förderung wird durch die Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilitaet BW geregelt. Das Verkehrsministerium übernimmt 25 Prozent der Anschaffungskosten. Dabei gibt eine Obergrenze von 2.500 Euro pro Rad. Sollte das Rad, das du kaufen möchtest, teurer sein, ist das natürlich auch kein Problem, du bekommst dann lediglich die Maximal-Summe von 2.500 Euro ausgezahlt, nicht die vollen 25 Prozent des Kaufpreises. Die Abwicklung der Finanzen erfolgt über die L-Bank, dazu gibt es weiter unten noch mehr Informationen.

Wer kann einen Förderantrag für Lastenräder stellen?

Natürlich gibt es bestimmte Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um einen Antrag auf Förderung stellen zu können. Zumindest derzeit gibt es keine Förderung für die rein private Anschaffung eines Lastenrades. Für folgende Gruppen steht die Förderung bereit, vorausgesetzt sie haben ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Land Baden-Württemberg:

  • Selbstständige Einzelpersonen
  • Kleinstunternehmer*innen
  • Vereine
  • Unternehmen und Unternehmensgruppen
  • Kommunen
  • Gemeinnützige Organisationen
FS Vario

Damit sind tatsächlich fast alle Organisationen und Betriebe für die Förderung zugelassen, egal ob Freelance-Fotograf, Handwerksunternehmen oder sogar Kitas und Altenheime. So kann jede Firma einen echten Beitrag zum Umweltschutz und zur Verkehrsentlastung leisten und dabei sogar noch Kosten sparen. Wichtig dabei ist: Das E-Lastenrad muss mindestens drei Jahre gewerblich genutzt werden. 

 

Lastenrad-Kauf fördern – so gehst du vor

Der Antrag auf Zuschuss in Baden-Württemberg ist erfreulich unbürokratisch. Zuerst suchst du dir das richtige Lastenrad für dein Unternehmen aus – ob du ein schnelles, flexibles Lieferrad, wie das Ca Go CS200, brauchst, oder ob du auf der Suche nach einem echten Lastentier, wie dem Ca Go FS200 Vario bist – es gibt für jeden Einsatz und jede Ladung das richtige Lastenfahrrad. Hast du dich entschieden, kannst du die Förderung in vier einfachen Schritten für dich beanspruchen:  

  1. Du stellst deinen Antrag direkt bei der L-Bank. Mehr zum Inhalt des Antrages und das Formular selbst findest du hier. Für jedes Rad muss ein eigener Antrag gestellt werden. Du kannst die Förderung für maximal 100 Räder beantragen.
  2. Die L-Bank bearbeitet deinen Antrag und gibt dir Bescheid, ob er genehmigt wurde.
  3. Du bestellst das E-Lastenrad, das du dir ausgesucht hast.
  4. Die L-Bank überweist dir den Förderbetrag direkt, nachdem du nachgewiesen hast, dass du das Rad tatsächlich gekauft hast.

 

Weitere wichtige Hinweise zum Thema Lastenrad-Förderung

Eine solche Förderung wird aus den Haushaltsmitteln finanziert. Diese Mittel sind sehr beliebt und leider auch endlich. Heißt, du solltest deinen Antrag besser heute als morgen einreichen, denn die Anträge werden in der Reihenfolge abgearbeitet, in der sie bei der L-Bank eingehen. Du hast keinen Rechtsanspruch auf die Förderung, es gilt also: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ebenfalls zu beachten ist, dass es sich bei der Lastenrad-Förderung um eine sogenannte De-minimis-Beihilfe handelt. Von diesen darfst du maximal 200.000 Euro im Laufe des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre in Anspruch nehmen.

 

Nun weißt du alles über die Förderung beim Lastenrad-Kauf in Baden-Württemberg. Welches Ca Go Bike wirst du für deinen Antrag wählen?

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