A. Allgemeine Bestimmungen
1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für sämtliche Verkäufe von Ca Go Bikes (nachfolgend „Produkte“) durch die Ca Go Bike GmbH (nachfolgend „Ca Go“ oder „wir/uns“) an unsere Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie/Ihnen“) in unserem Werk Am Autobahnkreuz 7, 56072 Koblenz (nachfolgend „Werk“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kunden, die Verbraucher sind. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (nachfolgend „BGB“)).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden das Produkt an den Kunden vorbehaltlos übergeben.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote in unserem Werk sind unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag über das Produkt kommt, vorbehaltlich Ziffer 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dadurch zustande, dass der Kunde in unserem Werk ein Angebot macht, welches wir annehmen. Die Annahme erfolgt dadurch, dass wir in unserem Werk gegenüber dem Kunden die Annahme erklären.
Die gewerbliche Weiterveräußerung von Produkten ist nicht gestattet. Ca Go behält sich daher insbesondere vor, Vertragsangebote nicht anzunehmen, die den Anschein erwecken, zum Zwecke des gewerblichen Weiterverkaufs des Produkts abgegeben zu werden oder worden zu sein.
Es besteht zudem die Möglichkeit, die in unserem Werk angebotenen Produkte über einen Leasingpartner zu leasen. Für das Leasing gelten die besonderen Bestimmungen in Ziffer 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Preise und Zahlung
Alle in unserem Werk angegebenen Preise verstehen sich „ab Werk“, d. h. ab unserem Werk Am Autobahnkreuz 7, 56072 Koblenz, einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Liefer-, Transport-, Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten sind in unseren Preisen nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit Ihnen getroffen worden ist. Alle Preise gelten in Euro.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind der Kaufpreis und ggf. vereinbarte Preise für Nebenleistungen (wie z. B. Liefer-, Transport-, Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten) sofort nach Abschluss des Vertrags zur Zahlung fällig.
Für die Bezahlung des Produkts stehen dem Kunden folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:
a) Zahlung per Debit- und Kreditkarte: Der Kunde kann das Produkt mit folgenden Debit- und Kreditkarten bezahlen:
- V Pay
- Maestro
- Visa
- Discover
- Diners Club
- Union Pay
- Mastercard
- American Express
b) Zahlung per Vorabüberweisung: Der Kunde kann das Produkt per Vorabüberweisung bezahlen. Im Fall der Vorabüberweisung sind der Kaufpreis und ggf. vereinbarte Preise für Nebenleistungen innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Abschluss des Vertrags zur Zahlung fällig. Hält der Kunde diese Zahlungsfrist nicht ein, werden wir dem Kunden eine angemessene Nachfrist von drei (3) Kalendertagen setzen und behalten uns mit Ablauf dieser Frist den Rücktritt vom Vertrag vor. Darauf werden wir den Kunden auch noch einmal gesondert mit unserer Nachfristsetzung hinweisen. Mit dem Eingang des vollständigen Kaufpreises und ggf. vereinbarter Preise für Nebenleistungen auf unserem Bankkonto steht dem Kunden das Produkt zur Abholung in unserem Werk bereit. Für die Abholung gilt ergänzend Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wichter Hinweis: Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
Dem Kunden stehen Aufrechnungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Der Kunde ist darüber hinaus auch zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen berechtigt, wenn der Kunde Mängelrügen oder Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Abholung
Für die Abholung des Produkts vereinbart der Kunde einen verbindlichen Abholtermin und kann das Produkt am vereinbarten Abholtermin in unserem Werk abholen.
Ist mit dem Kunden ein verbindlicher Abholtermin im Werk vereinbart und hält der Kunde den Abholtermin nicht ein, werden wir dem Kunden eine angemessene Nachfrist von sieben (7) Kalendertagen setzen und behalten uns mit Ablauf dieser Frist den Rücktritt vom Vertrag vor. Darauf werden wir den Kunden auch noch einmal gesondert mit unserer Nachfristsetzung hinweisen. Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle des Rücktritts dem Kunden unverzüglich erstattet.
Hält der Kunde einen verbindlichen Abholtermin nicht einhält, kommt der Kunde in Annahmeverzug.
5. Leasing
Die in unserem Werk angebotenen neuen Produkte kann der Kunde auch über die JobRad GmbH, Heinrich-von-Stephan-Str. 13, 79100 Freiburg (nachfolgend „JobRad“) leasen. Im Fall eines Leasings kommt zwischen Ca Go und dem Kunden abweichend von Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kein Kaufvertrag über das Produkt zustande. Vielmehr wird ein eigenständiges (nicht mit Ca Go bestehendes) Nutzungsverhältnis im Rahmen des von JobRad angebotenen Nutzungskonzeptes begründet.
Wichtiger Hinweis: Nur neue Produkte können geleast werden. Ein Leasing von gebrauchten Produkten ist nicht möglich.
Möchte der Kunde ein Produkt leasen und teilt dies Ca Go im Werk mit, erstellt Ca Go im JobRad-Portal ein Leasingangebot über das vom Kunden ausgewählte Produkt. Dieses Angebot wird JobRad und dem Kunden übermittelt. Nachdem Ca Go das Zustandekommen des Leasingvertrags über das ausgewählte Produkt durch JobRad bestätigt wurde (d.h. insbesondere nach Genehmigung des Leasings des Produkts und Erteilung des Lieferantenauftrags durch JobRad), wird das Produkt von Ca Go im Werk zur Abholung bereitgestellt und ein Abholtermin mit dem Kunden vereinbart. Die Lieferung des ausgewählten Produkts erfolgt nur, sofern darüber eine gesonderte Vereinbarung mit JobRad getroffen worden ist.
Wichtiger Hinweis: Eine Übergabe des geleasten Produkts an den Kunden erfolgt nur, wenn der Kunde Ca Go vor Übergabe den von JobRad übermittelten JobRad-Code vorlegt.
Vertragsparteien des Leasingvertrags sind ausschließlich der Leasinggeber und Leasingnehmer. Ca Go haftet weder für das Zustandekommen des Leasingvertrags zwischen dem Leasinggeber und Leasingnehmer noch für die Durchführung dieses Leasingvertrags.
6. Lieferung
Wünscht der Kunde die Lieferung des Produkts, kann der Kunde ein von ihm benanntes Transportunternehmen mit der Lieferung beauftragen. Der Kunde bestimmt das Transportunternehmen nach eigenem Ermessen.
Wichtiger Hinweis: Das Produkt wird von qualifizierten Monteuren im Werk vollständig montiert und eingestellt. Im Fall der Lieferung werden bestimmte Komponenten ggf. aus Sicherheitsgründen hinsichtlich des Transports demontiert. Diese sind nach Empfang der Lieferung wieder am Produkt zu montieren.
Die Lieferung des Produkts durch Ca Go bzw. die Übergabe des Produkts an ein anderes vom Kunden beauftragtes Transportunternehmen erfolgt frühestens am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) und ggf. vereinbarter Preise für Nebenkosten, (wie z.B. Liefer-, Transport-, Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten) auf unserem Bankkonto.
Beauftragt der Kunde Ca Go mit der Lieferung gilt zudem das Folgende:
a) Die Einhaltung von Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus dem abgeschlossenen Vertrag über das Produkt voraus.
b) Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
c) Sie können uns zwei (2) Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
d) Falls sich die Lieferung des Produkts durch Ca Go auf Grund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Ca Go die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung etc.) und für die Ca Go nicht verantwortlich ist, verzögert, werden wir dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Wir werden in diesen Fällen eine individuelle Vereinbarung mit dem Kunden bzgl. des Liefertermins treffen.
Ca Go verpflichtet sich dem Umweltschutz und Nachhaltigen Wirtschaftens. Entsprechend verpackt Ca Go seine Produkte mit dem Ziel der Verpackungsmüll-Reduzierung und Wiederverwertbarkeit (Circular Economy).
Nebenkosten für die Lieferung wie z.B. Liefer-, Transport-, Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten sind vom Kunden zu tragen.
7. Gefahrenübergang
Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe des Produkts an den Kunden im Werk oder in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde in Annahmeverzug gerät.
Verlangt der Kunde die Lieferung des Produkts gilt im Hinblick auf den Gefahrübergang: (i) Beauftragt der Kunde die Lieferung des Produkts durch ein Transportunternehmen, welches Ca Go dem Kunden zuvor nicht benannt hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts mit der Auslieferung des Produkts an das Transportunternehmen auf den Kunden über; (ii) hat Ca Go dem Kunden das Transportunternehmen benannt, bevor der Kunde diese beauftragt hat, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem das Produkt an den Kunden übergeben wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Produkt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) und ggf. vereinbarter Preise für Nebenkosten, (wie z. B. Liefer-, Transport-, Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten) für das betreffende Produkt vor.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde über das Produkt weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
9. Gewährleistung
Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Insbesondere sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, uns das mangelhafte Produkt zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie ein Produkt bei uns im Werk gekauft haben, so müssen Sie uns, wenn Sie Gewährleistungsansprüche geltend machen, kontaktieren und in der mit uns abgestimmten Folge das komplette Produkt zu unserem Werk bringen und nicht nur defekte Komponenten. Nur so können wir das Produkt auf etwaige Mängel und hieraus resultierende Gewährleistungsrechte prüfen. Die für das Verbringen eines mangelhaften Produkts zu unserem Werk etwaig entstehenden erforderlichen Aufwendungen des Kunden, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt Ca Go. Ein Anspruch auf Transportkosten oder einen Vorschuss hierzu besteht nicht, wenn Ca Go die Abholung beim Kunden unentgeltlich anbietet. Im Hinblick auf die Geltendmachung gegebenenfalls zusätzlich bestehender Garantieansprüche sind die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages geltenden „Ca Go Garantiebestimmungen“ einzuhalten.
Wichtiger Hinweis: Ergibt die Prüfung des Produkts, dass ein Mangel des Produkts nicht vorliegt und hat der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für die vom Kunden beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt, behalten wir uns vor, vom Kunden Ersatz der uns durch die Prüfung des vermeintlichen Mangels entstandenen Kosten zu verlangen.
Grundlage unserer Mängelhaftung ist unter anderem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung des Produkts sowie über Zubehör und Anleitungen (einschließlich Montage- und Installationsanleitungen) getroffenen Vereinbarungen. Als Vereinbarung im vorstehenden Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder im Werk) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.
Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und/oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen und/oder die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Vorstehendes gilt nur, sofern Ca Go den Mangel nicht zu vertreten hat.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Ca Go und/oder des Herstellers (z. B. für Federgabel und Schaltung) nicht befolgt, Änderungen nicht zulässiger Art an dem Produkt vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien/Ersatzteile verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, und insoweit der Gewährleistungsfall nachweislich auf einen der vorgenannten Ausschlussgründe zurückzuführen ist, entfällt die Haftung von Ca Go für derartige Mängel. Vorstehendes gilt nur, sofern Ca Go den Mangel nicht zu vertreten hat.
Ist das gelieferte Produkt mangelhaft, kann der Kunde wählen, ob der Kunde Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (nachfolgend „Nachbesserung“) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (nachfolgend „Ersatzlieferung“) verlangt. Davon unberührt bleibt unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern. Insbesondere können wir die von einem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Falls die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten jedoch die besonderen Bestimmungen der Ziffer 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei (2) Jahre für neue Produkte und ein (1) Jahr für gebrauchte Produkte ab Ablieferung. Die Gewährleistungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch uns oder unseren gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen oder im Falle der Arglist. Diese Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
Wichtiger Hinweis: Ca Go gewährt keine Mobilitätsgarantie. Insbesondere garantiert Ca Go nicht die Bereitstellung eines Ersatzbikes, einer Pannenhilfe oder eines Abschleppservices im Fall einer Panne.
10. Haftung
Auf Schadensersatz haftet Ca Go im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ca Go, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, wie z.B. die Verpflichtung zur Übergabe des gekauften Produkts); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
Die sich aus Abs. 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts übernommen haben. Zudem gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Anwendbares Recht
Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
B. Datenschutzinformationen
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