Cargobike Guide: Auf welche Sicherheitsaspekte muss ich achten?

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Lastenräder sind noch eine recht junge Fahrradkategorie, die nicht (nur) der eigenen Beförderung dient, sondern auf den Transport von Lasten und Personen ausgerichtet ist. Sie sind breiter, länger, schwerer und anspruchsvoller zu steuern als gängige Zweiräder. Aber was bedeutet das für Hersteller – und für Lastenradbesitzer?

Ca Go FS Life Family aufgenommen in Berlin

Welche Normen & Regulierungen gibt es – und warum sind sie nicht ausreichend?

DIN 79010 – Eine Norm mit Lücken

 

Grundsätzlich gibt es eine Fülle gesetzlicher Regulierungen und Normen. So brauchen beispielsweise Lastenräder wie alle eBikes eine CE-Kennzeichnung. In der aus der Maschinenverordnung stammenden Kennzeichnung geht es vor allem darum, dass das Produkt die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt – z.B. die anwendbaren harmonisierten Normen, die Dokumentation aller relevanten Prüfungen, die Bedienungsanleitung in der entsprechenden Amtssprache. Die CE-Kennzeichnung ist also keinesfalls ein Qualitätssiegel, sondern als eine Art Reisepass zu verstehen; d.h. man kann ihr entnehmen, dass der Hersteller das Produkt nach den Anforderungen der Maschinenverordnung entwickelt hat.

Zentral für Lastenrad-Hersteller ist die Deutsche Norm für Lastenfahrräder DIN 79010, die sich auf die Anforderungen und Prüfverfahren für ein- und mehrspurige Fahrräder konzentriert. Sie wurde im Jahr 2020 implementiert und weist noch einige Lücken auf. Eine Herausforderung sind vor allem die vielen unterschiedlichen Bauformen, an die nur schwer einheitliche Anforderungen gestellt werden können. Es gibt Lastenräder mit Motor und ohne, in diversen Größen und Varianten, einspurige und mehrspurige Modelle, die sich nicht nur in Bezug auf Gewichtsverteilung und Krafteinwirkung ganz anders verhalten.

Im Übrigen ist die DIN nur gültig für Lastenräder bis zu einem maximalen Gesamtgewicht von 250 kg – daran orientieren sich die Bremsprüfungen und die mechanischen Anforderungen an Rahmen, Gabel, Lenker und andere Bauteile.

Ca Go Typenschild

Kindertransport: Auf was müssen Hersteller und Nutzer achten?

 

Die Straßenverkehrsordnung besagt in §21 Abs. 3, dass der Fahrer eines Lastenfahrrades mindestens 16 Jahre alt sein muss, um Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitnehmen zu dürfen. Zudem muss für die Insassen ein Sitz vorhanden sein und durch Radverkleidung oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt werden, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.

Die Anforderungen an den Transport von Kindern nach DIN 79010 wiederum legen fest, dass bei einem auf Kindertransport ausgelegten Lastenfahrrad ein Sitz mit integrierten Gurten vorhanden sein muss. Doch wie der Sitz gestaltet ist – geschweige denn die Transportbox – bleibt undefiniert. Denn die Anforderungen entstammen aktuell der Anhängernorm (DIN EN 15918) und sind so nur bedingt auf Lastenräder anwendbar. Die Idee des sicheren Kindertransports war jedoch die Geburtsstunde von Ca Go und so arbeiten wir entsprechend ambitioniert an unseren Konzepten. 

Für uns müssen Kindersitze sowohl einen guten Halt gewährleisten wie auch die Aufprallenergie absorbieren. Dabei fiel die Wahl auf das in der Automobilindustrie für stoßbeanspruchte Bauteile vielfach eingesetzte Material EPP (expandiertes Polypropylen), weil es hervorragend dämpft. EPP besteht aus elastischen, thermoplastischen Schaumperlen, die leicht sind, schlagfest und robust – und sich dazu gut recyceln lassen. So bieten die Sitze auch extra Komfort, da sie kontrolliert nachgeben und angenehm federn. Außerdem haben sie verstellbare Kopfstützen sowie 5-Punkt-Gurte und liegen recht tief.

Ca Go FS Life Sicherheitsfahrgastzelle

Zusätzlichen Schutz und Stabilität garantiert die hohe Schulterlinie sowie der Rahmen mit speziellem Sicherheitsrail, das um die Box herum verläuft.

Allerdings wollten wir unsere Konstruktionen auch validieren. Nachdem die Normen keine dynamischen Versuche (also Crash-Tests) beinhalten, haben wir uns entschlossen, in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro einen eigenen Crash-Test aufzusetzen und durchzuführen. Das Ergebnis hat gezeigt, dass in unserer speziellen Transportbox unter den gegebenen Bedingungen eine geringe bis keine Verletzungsgefahr für Kinder besteht.

Und nachdem es zwar Anforderungen an die Standsicherheit gibt (d.h. in der Parkposition darf das Rad bei geneigter Position nicht kippen, bzw. losrollen), jedoch keine Kickstandfestigkeit gefordert wird, haben wir auch hier eigene Prüfungen durchgeführt und diese abgesichert.

Ca Go Crashtest Seitenkollision mit PKW Front

Was bringt die Zukunft?

 

In Arbeit ist eine gemeinsame europäische / europaweite EN-Norm für Lastenräder, die umfassender sein wird. Wann sie von dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) verabschiedet wird, ist unklar. Man rechnet aber mit einer Entscheidung im Jahr 2024. Der Entwurf der Norm EN17860 berücksichtigt umfasst die Personenbeförderung, Anhänger, elektrische Aspekte und mehrspurige Lastenräder über 300 kg.

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