Ca Go Bike Garantie
Ca Go Bikes werden von Anfang an sorgfältig entwickelt und ausgiebig getestet. Somit bieten wir Dir ein langlebiges E-Lastenrad für die problemlose tägliche Nutzung an. Um Dir noch mehr Sicherheit zu geben, gewähren wir Dir zusätzlich unsere umfangreiche Ca Go Bike Garantie, die neben den kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen nach unseren Verkaufs-AGB bestehen.
Die Ca Go Bike Garantie gilt nur für Erstkäufer und ist nicht abtretbar.
Ab wann beginnt der Garantiezeitraum?
Der Garantiezeitraum beginnt mit der Übernahme des Ca Go Bikes und dem im Übergabeprotokoll dokumentierten Übergabezeitpunkt.
Über welche Zeit gilt Deine Ca Go Bike Garantie?
Deine Garantiezeit beträgt 5 Jahre:
- Für Brüche bei Rahmen. Sollte ein Austausch eines Rahmens erforderlich sein, besteht kein Anspruch auf Lieferung und/oder Einbau eines Originalrahmens oder den Austausch nicht mehr kompatibler Komponenten. Wir sind berechtigt, im Garantiefall auch einen möglichst ähnlichen Rahmen anzubieten und/oder einzubauen.
Deine Garantiezeit beträgt 2 Jahre:
- Für alle anderen Teile, die nicht zu den unten aufgeführten Verschleißteilen gehören.
- Dass der Akku noch eine Kapazität von mindestens 60 % aufweist oder 500 volle Ladezyklen (je nachdem, was zuerst erreicht wird).
Welchen Umfang hat Deine Ca Go Bike Garantie?
Die Ca Go Bike GmbH garantiert, dass das Ca Go Bike gemäß den europäischen Sicherheitsstandards hergestellt wurde und dass es zum Zeitpunkt des Kaufs keine Verarbeitungs- und Materialfehler aufweist.
Innerhalb der jeweiligen Garantiezeiträume wird die Ca Go Bike GmbH die anerkannten Schäden (Defekte des von uns verbauten Materials oder Fehler der Verarbeitung) nach eigenem Ermessen reparieren oder die betreffenden Teile austauschen. Dabei muss diese Reparatur durch uns oder einen von uns autorisierten Ca Go Vertragspartner (Service Partner) ausgeführt werden. Die dabei anfallenden Lohn- und Materialkosten werden Dir als Kunden nicht berechnet.
Weitere Rechte bestehen aufgrund dieser Garantie nicht, insbesondere keine Rücktritts- und/oder Minderungsansprüche.
Garantieleistungen (wie z.B. eine Reparatur oder einen Austausch von Teilen) bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Gang.
Versand- oder Transportkosten sind durch Deine Ca Go Bike Garantie nicht abgedeckt. Ausgewechselte Teile werden Eigentum der Ca Go Bike GmbH.
Wie machst Du Deine Garantieansprüche geltend?
Ansprechpartner für Reklamationen und Serviceleistungen ist ausschließlich die Ca Go Bike GmbH.
Die 4 Schritte zur Anmeldung Deiner Garantieanfrage:
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Bitte kontaktiere immer zunächst das Ca Go Service Team unter
E-Mail: info@cagobike.com
Service Hotline: 0261/914090-600um den schnellsten und kostengünstigsten Ablauf Deines Anliegens sicherzustellen. Reparaturleistungen im Rahmen der Garantie dürfen vorher nicht in die Wege geleitet werden.
- Nach der Prüfung Deiner Anfrage melden wir uns und besprechen die weiteren Schritte mit Dir.
- Je nach Situation und Einschätzung veranlassen wir die Abholung und Transport Deines Ca Go Bike zum lokalen bzw. autorisierten Ca Go Service Partner. In besonderen Fällen zu uns in die Ca Go Werkstatt.
- Sobald Dein Ca Go Bike dort fachmännisch gecheckt wurde, besprechen wir die weiteren Schritte mit Dir.
Weitere Hinweise:
Sollte Dein Ca Go Bike beim Ca Go Service Partner oder bei uns in der Ca Go Werkstatt ankommen, so beachte bitte folgende Hinweise:
- Garantieleistungen werden nur an sauberen Rädern durchgeführt. Entferne vor der Anlieferung alle individuellen Zubehörteile (Computer, Rückspiegel, Anhängerkupplungen, Schlösser, usw.).
- Zudem werden etwaige angefallene Aufwendungen und erforderliche Materialien ausschließlich zwischen der Ca Go Bike GmbH und dem Ca Go Service Partner abgewickelt.
- Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn Du unverzüglich (spätestens innerhalb von 2 Wochen) nach Entdeckung des Fehlers Dein Ca Go Bike an uns oder einem von uns autorisierten Ca Go Service Partner zur Fehlerbeseitigung übergibst.
- Garantieansprüche verjähren innerhalb von sechs (6) Monaten nach Feststellung des Fehlers.
Was ist von der Garantie ausgeschlossen?
- Alle Verschleißteile (Bremsbeläge/Bremsscheiben, Reifen/Schläuche, Riemenscheiben/Zahnriemen, Kabelzüge, Lenkergriffe, Pedale, Lager, Buchsen, etc.).
- Schäden, die Folgen von Stürzen oder nicht bestimmungsgemäßer Verwendung sind.
- Schäden, die auf mangelnde Wartung zurückzuführen sind (Inspektionsarbeiten durch einen von der Ca Go Bike GmbH anerkannten Servicebetrieb z.B. Lastenrad-Fachhändler bzw. von uns autorisierten Service Partner nach unseren Wartungsplänen sind einzuhalten).
- Schäden, die auf den nachträglichen Anbau von Zubehör oder von Bauteilen zurückgehen, die nicht von der Ca Go Bike GmbH freigegeben sind.
- Schäden, die durch einen Transport entstanden sind (auch durch die Wirkung von Streusalz und Feuchtigkeit).
- Schäden, die durch eine Weiterverwendung trotz eines wahrgenommenen Mangels entstanden sind.
- Schäden, die an Oberflächen durch Nutzung entstanden sind.
- Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass ungeeignete Pflege- oder Konservierungsmittel, Ersatzteile oder ähnliches verwendet wurden.
- Schäden, die durch Missachtung der Betriebsanleitung und/oder Missachtung der Höchstbelastung verursacht wurden.
- Schäden, die durch Einflussnahme Dritter, höhere Gewalt oder Umwelteinwirkung, z.B. UV-Strahlung, sauren Regen, Flugrost, Gewitter, Hagel, chemische Substanzen, Vogelkot, Insektenexkremente, Marder, Einbruch, Diebstahl, Feuer, Hochwasser, Sturm, usw. entstanden sind.
- Geringfügige Abweichungen von der Sollbeschaffenheit, die auf den Gebrauch des Produkts keinen Einfluss haben sowie unbedeutende Mängel, z.B. verursacht durch Geräusche, Vibrationen.
- Schäden an der Lackierung oder Anodisierung, farbliche Änderungen (beispielsweise Verfärbungen durch UV-Strahlung).
- Lagerungen, die nicht Bestandteil der Rahmenkonstruktion sind (z.B. Innenlager und Steuersätze).
Ansprüche, die über eine Reparatur oder einen Austausch von Teilen hinausgehen, sind ausgeschlossen.
Garantieleistungen werden mit den Richtwerten der Serienradausstattung durchgeführt. Im Rahmen von Garantieleistungen werden keine Verschleißteile ersetzt oder Inspektionen durchgeführt.
Den Nachweis, dass eines der vorstehenden Ereignisse für einen Mangel oder Schaden nicht ursächlich ist, hast Du als Kunde zu erbringen.
Einschränkung unserer Garantie bei gewerblicher Nutzung
Eine gewerbliche Nutzung reduziert die Produktlebenszeit deutlich gegenüber einer privaten Nutzung. Daher ist die gewerbliche Nutzung von unseren oben genannten Garantien ausgenommen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf diese Garantiebestimmungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, sondern Kaufmann, Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind die Gerichte in Koblenz ausschließlich zuständig für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Garantiebedingungen ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.