Wie transportiere ich mein Lastenrad in den Urlaub?

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Gerade Familien mit Kindern möchten ihr Lastenrad mit dem Auto mitnehmen, wenn die Ferienzeit in der Luft liegt. Wir fassen hier das Wichtigste zusammen, um das Lastenrad mit dem Auto sicher zu transportieren.

Lastenrad in den Urlaub transportieren

 

Zuhause hat sich erst die ganze Familie über die Anschaffung des Lastenrades gefreut, danach hat man sich an das Fahrverhalten gewöhnt und möchte es nicht mehr missen, ganz so wie unser Ca Go FS200. Nun steht der Urlaub ins Haus und viele Menschen denken daran, ihr liebstes Lastenrad mit in den Urlaub zu nehmen. An sich eine gute Idee, allerdings gestaltet sich der Transport ein wenig anspruchsvoller als bei herkömmlichen Rädern.

Was ist erlaubt?

Ist ein großes Auto oder ein Kleinbus oder Van vorhanden, kann das Lastenrad damit in den Urlaub transportiert werden. Auch spezielle Lastenradanhänger sind erhältlich und können über Jahre hinweg verwendet werden. Damit lässt sich auch bequem ein Ca Go FS200 transportieren.

 

Was ist beim Anhänger zu beachten?

  • Das Transportfahrzeug muss über eine Anhängerkupplung verfügen.
  • Die Stützlast der Anhängerkupplung muss größer sein als das Gesamtgewicht von Lastenrad und Anhänger.
  • Anbauteile am Fahrrad wie Luftpumpe, Akku oder Taschen und Körbe müssen abgenommen und im Transportfahrzeug mitgeführt werden.
  • Die maximale Breite des mit Lastenrädern beladenen Anhängers beträgt 2,55 Meter.
  • Es wird empfohlen, mit dem Auto die Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h nicht zu überschreiten.
  • Abdeckplanen sollten unterwegs nicht verwendet werden, da sie während der Fahrt flattern oder sich lösen können.

 

Worauf muss man sowohl beim Anhänger als auch beim Transporter achten?

  • Das Lastenfahrrad muss mit Spanngurten verzurrt und gesichert werden.
  • Vor der Einfahrt in Unterführungen, (Tief-)Garagen und Parkhäuser mit Schranken immer an die Ladung denken. Am besten ein Warnhinweis im Sichtfeld anbringen.
  • Überstehende Ladung, die nach hinten über die im Fahrzeugschein eingetragene Gesamtlänge des Fahrzeugs hinausragt, muss entsprechend gekennzeichnet werden, zum Beispiel mit Warntafeln. Die Bestimmungen sind in Europa länderspezifisch geregelt und oft sehr unterschiedlich.
  • Dies gilt auch für Transitländer, daher sollte man im Vorfeld prüfen, welche Regelungen wo gelten.

 

Worauf muss man bei Mietfahrzeugen achten?

  • Bei Mietfahrzeugen ist die Mieter*In selbst für die korrekte Kennzeichnung des Heckträgers verantwortlich. Deshalb auch hier immer vor Fahrtantritt prüfen, welche Kennzeichnung im jeweiligen Urlaubsland vorgeschrieben ist.

Was ist nicht erlaubt?

Lastenfahrrad auf einem Fahrradträger

Da Lastenfahrräder länger und breiter sind als normale Fahrräder, eignen sie sich nicht für den Transport auf der Heckfläche von Autos. Darüber hinaus sind Lastenräder zu schwer, um einen sicheren Transport auf einem Träger zu gewährleisten.

 

Lastenfahrrad auf einem Dachträger 

Durch das hohe Gewicht des Lastenfahrrads kann man das Lastenfahrrad weder sicher auf dem Dach deines Autos transportieren noch es unbeschwert in die Höhe des Autodachs bringen. Des Weiteren sind handelsübliche Dachträger nur für leichte Fahrräder bis maximal ca. 20kg geeignet.

 

Lastenfahrrad im Zug

In den meisten Zügen kann man ein normales Fahrrad mitnehmen, wenn eine zusätzliche Fahrkarte für das Rad gelöst wurde. Die Mitnahme von Lastenfahrrädern gestaltet sich im Zug schwierig, da die Standardmaße der Buchten und Abstellplätze im Zug nicht für Lastenräder geeignet sind. Die Deutsche Bahn schreibt in ihren Beförderungsbedingungen: „Lastenräder (Fahrräder oder Pedelecs mit festen Aufbauten für Lasten- und/oder zum Transport von Kindern) sind von der Mitnahme ausgeschlossen.“ Im Nahverkehr gelten die Regeln des jeweiligen Verkehrsverbundes, welche teils die Mitnahme ebenfalls verbieten und teils erlauben, wenn genügend Platz vorhanden ist.

 

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