Kinder-Transport im E-Lastenfahrrad – was muss ich beachten?

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Für viele Fahrer*Innen ist der Transport von Kindern ein wichtiger Grund, ein Lastenrad zu fahren. Wir klären die wichtigen Fragen, vom Alter der Kinder bis zu den richtigen Sitzen.

Kindertransport

Fragen und Antworten zum Kindertransport

Die Tochter zum Kindergarten fahren und danach bequem eine Einkaufsfahrt zum Getränkemarkt, das ist zum Beispiel mit einem Ca Go FS200 Life Family-Plus problemlos möglich, anders als mit einem herkömmlichen Fahrrad. Für viele Fahrer*Innen ergeben sich nun eine Menge Fragen: Wer darf eigentlich im Lastenrad mitfahren? Wie muss man Passagiere sichern und das erlaubte Gewicht der Mitfahrer*Innen? Wir haben an dieser Stelle die wichtigsten Tipps und Informationen zum Kindertransport zusammengetragen.

Mädchen angeschnallt im Kindersitz in der Ca Go-Box.

 

Wie alt dürfen Kinder sein, damit sie im Lastenrad mitfahren dürfen?

Das ist eine Frage, die sich viele Eltern stellen. Ab einem Alter von 3 Monaten dürfen Babys in einer Babyschale mit entsprechender Sicherung oder in einem Schalensitz mit Isofix-Halterung mitgenommen werden. Ab einem Alter von 9 Monaten, wenn das Kind allein aufrechtsitzen kann, darf es auch in einen Kindersitz unterwegs sein. Hierbei ist stets zu beachten: Für jedes Kind muss ein eigener Sitz vorhanden sein, der über eine Sitzfläche, eine Kopfstütze und Sicherheitsgurte verfügt. Die Gurte müssen fest mit dem Rad verbunden, mindestens 25mm breit sein und aus 2 Schultergurten und einem Schrittgurt (einem sogenannten Y-Gurt) bestehen. Die Sitze müssen selbstverständlich für die Größe des Kindes geeignet sein. Bis zu einem Alter von 7 Jahren muss ein Kind in einem solchen Kindersitz sitzen. Größere Kinder dürfen dann auch ohne Sitz mitfahren. Wir raten allerdings dazu, Kinder nie ohne Sicherheitsgurt in einem Lastenrad zu transportieren. Meistens können ältere Kinder aber auch schon alleine Rad fahren und wollen nicht mehr bei den Eltern in der Box mitfahren, selbst wenn sie noch in die Kindersitze passen würden.

 

Obergrenzen und das Alter der Radelnden

Eine Altersobergrenze oder eine Begrenzung, wie viele Kinder man im Lastenfahrrad mitnehmen darf, oder wie groß man sein darf, um mitzufahren, gibt es seit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020 nicht mehr. Dies regelt sich durch die maximale Zuladung des Fahrrades, bei dem das Fahrer*Innen-Gewicht, das Gewicht aller mitfahrenden Kinder und eventuell mitgeführtes Gepäck berücksichtigt werden muss. Auf diese Weise beantwortet sich die Frage nach der Mitfahreranzahl im Alltag von selbst. Es lohnt sich dennoch, immer einen Blick auf die aktuelle Gesetzeslage zu werfen, denn in den kommenden Jahren wird sich hier bestimmt noch einiges tun.

Fahrer*Innen müssen mindesten 16 Jahre alt sein, wenn eine weiter Person im Lastenrad transportiert wird. Weitere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden, man braucht also bei einem Lastenrad ohne Motor und E-Bikes mit einer Tretkraftunterstützung bis maximal 25 km/h und mit einer Nenndauerleistung von bis maximal 250 Watt keinen Führerschein und auch keine Beförderungserlaubnis – es sei denn es handelt sich um kommerziellen Personentransport, wie zum Beispiel ein Rikscha-Taxis. Wir raten dennoch dazu, alle Passgiere und Fahrenden mit einem regelkonformen Fahrradhelm auszustatten.

 

Sicherheit beim Lastenrad-Fahren

Es gibt noch weitere Vorschriften und Aspekte, welche die Sicherheit rund um den Kindertransport auf dem Lastenfahrrad betreffen. Zum einen muss das Lastenrad selbstverständlich verkehrssicher sein. Das umfasst:

  • Bremsen
  • Klingel
  • Frontlampe und Frontreflektor
  • Rücklicht und Heckreflektor
  • Speichenreflektoren oder reflektierende Reifenwände
  • Pedalreflektoren

Wenn Du mehr über die Verkehrsregeln und Dein Lastenrad wissen möchtest, kannst du hier mehr darüber lesen. 

Es muss weiterhin dafür gesorgt sein, dass Kinder oder auch ältere Mitfahrer*Innen nicht in die Speichen oder die Kette greifen können und sich Kleidung dort nicht verfangen kann. Das ist bei den Ca Go FS200 durch die EPP-Box gewährleistet, die auch im Crash getestet wurde und nachweislich bei Unfällen schützt. 

Und wenn wir beim Thema Schutz sind: Fahrradhelme für Kinder sind auch in Lastenrädern nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Die Dekra testete 2020 Fahrradhelme in realen Unfallszenarien. Das Ergebnis war deutlich: Helme reduzieren das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei einem Unfall, egal ob mit Fremdbeteiligung oder bei einem Sturz. Dies gilt nicht nur bei mitfahrenden Kindern, sondern auch für die erwachsenen Fahrer*Innen.

 

Helme – sicher und wichtig

Unsere dringende Empfehlung ist, dass jeder auf dem Lastenrad einen Helm tragen sollte. Nicht nur lassen sich Kinder leichter davon überzeugen, ihren Helm aufzuziehen, wenn die Eltern mit gutem Beispiel voran gehen. Viel wichtiger: sollte es zu einem Unfall kommen, müssen die Eltern auf jeden Fall handlungsfähig bleiben, um ihre Kinder zu beruhigen und zu unterstützen. Ein Helm erhöht die Chance, einen Unfall ohne Kopfverletzung zu überstehen und sich in einer solchen Situation besser um Kinder und andere Hilfsbedürftige kümmern zu können. So können Fahrer*Innen die Zeit bis zur Ankunft von professioneller Hilfe für alle Beteiligten sicherer gestalten.

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