Welche Verkehrsregeln gelten für mein Lastenrad?

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Viele Menschen wissen nicht genau, welche Verkehrsregeln für ihr Lastenrad gelten. Wir haben hier die wichtigsten Dinge zusammengetragen: was ist in Deutschland erlaubt und was verboten? 

Verkehrsregeln

 

Ein Lastenfahrrad ist eine echte Alternative zu einem Auto. Vor allem in Großstädten erfreuen sich Lastenfahrräder immer größerer Beliebtheit. Hier erklären wir euch, welche Vorschriften laut der Strassenverkehrsordnung in Deutschland für ein Lastenrad, wie das Ca Go FS200 gelten.

Was ist ein Lastenrad?

Die erste Frage, die geklärt werden sollte: Was ist ein Lastenfahrrad überhaupt? Im Sinne der StVO gilt ein Lastenrad als Fahrrad, solange es als einspuriges Fahrzeug die 2,5 Meter Höhe und 4 Meter Länge und als zweispuriges Rad die 2 Meter Breite nicht überschreitet. Die Unterscheidung zwischen e-Bike und S-Pedelec wird hier genauso gehandhabt wie bei herkömmlichen Rädern. Verfügt das e-Lastenrad über eine Tretkraftunterstützung bis maximal 25 km/h mit einer Nenndauerleistung von bis maximal 250 Watt, ist das Lastenrad ein e-Bike und Du benötigst weder einen Führerschein, um es zu fahren, noch gilt eine Helmpflicht für Fahrer oder Mitfahrer – obwohl das Tragen eines Fahrradhelms stets empfehlenswert ist. Hat der Elektromotor eine Leistung zwischen 250 und 1.000 Watt bei einer Motorunterstützung bis 45 km/h, gilt das Rad als S-Pedelec. Diese fallen in die Kleinkraftrad-Klasse und benötigen ein Versicherungskennzeichen, es gilt die Helmpflicht (Du brauchst einen Helm, der der Euro-Norm ECE Norm R2205 entspricht) und Du brauchst einen Führerschein der Klasse AM. Hier soll es aber nur um Lastenräder der e-Bike-Kategorie gehen, darunter fallen natürlich auch alle Ca Go Bikes. Die gelten als normale Räder und können ohne großen Aufwand gefahren werden. Fahrräder jeglicher Art müssen die folgenden Dinge verbaut haben, um als verkehrssicher zu gelten:

  • zwei Bremsen, die voneinander unabhängig funktionieren
  • eine Klingel
  • eine Frontlampe und ein weißer Frontreflektor
  • ein rotes Rücklicht und ein roter Heckreflektor, der auch in das Rücklicht integriert sein kann.
  • Zwei gelbe Speichenreflektoren im Vorderrad, zwei im Hinterrad oder weiße Reflektorstreifen an den Reifenwänden.
  • zwei Reflektoren an jedem Pedal

Wo darf ich mit dem Lastenfahrrad fahren, wo parken?

Hier gelten die gleichen Regeln wie für Radfahrer: Ein Lastenrad muss auf dem Fahrradweg fahren und sich an alle Schilder, die für Radfahrer*innen gelten, halten. Es gibt eine Ausnahmeregelung, die inzwischen aus praktischen Gründen nicht mehr von der Polizei verfolgt wird: Ist der Radweg zu schmal, als dass er von einem Lastenrad ohne Behinderung anderer Fahrer gefahren werden kann, darf man auf die Straße ausweichen. Dies gilt auch, wenn der Radweg durch andere Fahrzeuge zugeparkt ist. Seit neuestem dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer zudem auch nebeneinander auf der Straße fahren, solange andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden. Auch dürfen Radfahrer bei einem grünen Pfeil rechts abbiegen, genauso wie Autos.

Wie auch bei klassischen Bikes gibt es für Lastenfahrräder erst einmal keine allgemeinen Parkverbote – man darf also auf allen geeigneten Flächen parken, die nicht ausdrücklich mit Parkverbotsschildern ausgewiesen sind. Das schließt auch Orte wie Gehwege, Fahrradständer und Auto-Parkplätze mit ein. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass das abgestellte Lastenrad den Verkehr nicht behindert – auf dem Gehweg muss also genug Platz bleiben, um Fußgängerinnen und Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen passieren zu lassen. Dies ist vor allem bei großen, sogenannten Long-John-Rädern zu beachten. Kompaktere Fahrräder, wie das Ca Go CS, werden hier weniger Probleme haben. Auch darf ein Lastenrad am Straßenrand abgestellt werden, hier muss allerdings bei Dunkelheit für eine ausreichende Beleuchtung, z.B. durch ein Standlicht, gewährleistet sein.

Welche Regeln müssen außerdem beachtet werden?

Bei allen weiteren Straßenverkehrsregeln gilt: Vorschriften, Regeln und Verkehrszeichen, die für ein Fahrrad oder e-Bike gelten, die gelten auch für ein Lastenfahrrad. Besonders erwähnen wollen wir hier noch zwei Punkte:

  • Die Benutzung eines Smartphones während der Fahrt ist nicht erlaubt, auch nicht, wenn das Telefon an einer Smartphone-Halterung angebracht ist. Dies kostet auf einem Lastenrad mindestens 100 Euro und gibt einen Punkt in Flensburg.
  • Wer mit mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut auf dem Lastenrad unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Ab 1,6 Promille gibt es 2 Punkte in Flensburg und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), die schnell den PKW-Führerschein kosten kann.

 

Nun weißt Du alles, was Du wissen musst, um sicher zu sein im Straßenverkehr. Mit welchem Ca Go Bike bist du unterwegs?

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